Ihre Steuern in sicheren Händen

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer
(Stand 2022)


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer verworfen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert. In 2021 haben Bund und Länder die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Auf der Basis eines Bundesgesetzes wurden den Bundesländern sog. Öffnungsklauseln eingeräumt, um auf Besonderheiten des Grundstücks (individuelle, Lage des Grundstücks, ländliche oder städtische Lage, Art der Grundstücksnutzung) besser eingehen zu können.

In einer ersten Phase werden sämtliche Grundstücke in Deutschland in diesem Jahr neu bewertet.  Jeder Grundstückseigentümer oder Eigentümer einer Eigentumswohnung wird vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung mit Angaben zum Grundstück bzw. zur Eigentumswohnung einzureichen. Unter anderem werden Angaben zur Grundstücksgröße, zur Größe der Wohnfläche und zum Alter des Gebäudes benötigt.

Die Steuererklärung ist nach den Vorgaben des Finanzamtes elektronisch einzureichen. Die Abgabe bzw. Einreichung der Steuererklärung soll in einem engen Zeitfenster erfolgen: Juli bis Oktober 2022. Insgesamt wird mit ca. 36 Mio. Steuererklärungen gerechnet.

Die Feststellung der Grundstückswerte löst für sich genommen keine Steuer aus. Allerdings dienen die Grundstückswerte als Grundlage für die zweite Phase. In der zweiten Phase werden die örtlichen Gemeindeparlamente über den Hebesatz beraten. Der Hebesatz ist ein Aufschlagsatz, der auf den ermittelten Grundstückswert angewandt wird.

Die Grundstücksbewertung ist also schon von großer Bedeutung, da damit die Höhe der Grundsteuer bestimmt werden wird. Mit anderen Worten: je niedriger der Grundstückswert berechnet wird, desto geringer wird die Grundsteuerbelastung sein.

Gerne sind wir Ihnen bei der Ermittlung der Grundstückswerte und bei der Erstellung der Steuererklärung behilflich.

Um das Verfahren für Sie so einfach und bequem zu gestalten, werden wir die gesetzlich benötigten Angaben zum Grundstück zum einen nach unserer Aktenlage ermitteln, zum anderen werden wir Sie in verständlicher Form um die dann noch zu ergänzenden Angaben befragen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns ihr Vertrauen in dieser Angelegenheit schenken. Nutzen Sie gerne unsere Formulare zur Auftragserteilung und Bevollmächtigung und schicken Sie sie gerne ausgefüllt und unterschrieben an kontakt@stb-optima.de, oder per Post an die genannte Adresse in den Formularen.


Auftragserteilung
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